nachträgliche Zwangsbeurlaubung; falsche Kündigungsfrist
vom 13.12.2019
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Aus meiner Sicht kann gemäß Wortlaut des Arbeitsvertrages in der Probezeit mit einer Frist von 14 Tagen zum MonatsENDE gekündigt werden. ... Im Arbeitsvertrag steht: "Die Probezeit beträgt 6 Monate vom Eintrittstag an. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende [entspricht so wörtlich dem anwendbaren Tarifvertrag], wobei letztmalig eine Kündigung mit 14-tägiger Kündigungsfrist am Ende der Probezeit ausgesprochen werden kann."