In meinem Arbeitsvertrag ist geregelt: "Für das Arbeitsverhältnis gelten - der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) - der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) sowie - die Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, ändern oder ersetzen, in der jeweils für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und für das Land Brandenburg geltenden Fassung. In § 38 Abs. 1 Buchst. a TV-L ist geregelt: "Sofern [im Arbeitsvertrag] auf die Tarifgebiete Ost oder West Bezug genommen wird, gilt Folgendes: Die Regelungen für das Tarifgebiet Ost gelten für die Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet begründet worden ist und bei denen der Bezug des Arbeitsverhältnisses zu diesem Gebiet fortbesteht." In § 38 Abs. 1 Buchst. b TV-L ist geregelt: "Für die übrigen Beschäftigten gelten die Regelungen für das Tarifgebiet West."