Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige eine verbindliche Definition des Begriffs "vermitteln" in folgendem Zusammenhang: Anlage 1 Begriffsbestimmungen, WaffG "9. treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder DEN ERWERB, DEN VERTRIEB ODER DAS ÜBERLASSEN VERMITTELT" Ausgangslage =============== Ein Unternehmen betreibt eine Internet-Auktionsplattform über die auch nach WaffG erlaubnispflichtige Waffen versteigert werden können. Das Unternehmen selbst bietet keinerlei Waren zum Verkauf an. Die Sachen werden direkt vom Verkäufer an den Käufer veräußert (selbes Prinzip wie eBay).