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Verlorengegangene Warensendung am autorisierten Ablageort

| 29. Juni 2012 07:34 |
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Schadensersatz


Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen wurde mir - auf Anraten der Hotline von Hermes - an einen von mir genannten Ablageort eine Ware im Wert von mehreren Hundert Euro angeblich zugestellt. Das war nötig, weil ich auch beim dritten Zustellungsversuch (an einem Samstag) nicht zu Hause sein konnte, zumal man ja mit denen keinen einigermaßen gesicherten Termin abmachen kann und die Fahrer einen auch nicht anrufen (oder nicht dürfen?) oder sonstwie kurz vorher informieren können, damit man den Tag wenigsten etwas planen kann um nicht nur auf Hermes zu warten. Man sagte mir am Abend vorher, dass ein Umleiten zu einer anderen Adresse am Montag nicht mehr machbar sei und der Fahrer auf jeden Fall am Samstag nochmal kommt...klasse...was blieb mir also laut Aussage von Hermes übrig?

Weder am Ablageort, noch bei den Nachbarn ist die Ware nun zu finden. Alle Bitten, mich mit dem Fahrer der Tour, die eindeutig eine Ident-Nummer hat, in Kontakt kommen zu lassen oder wenigstens ein SMS mit einer Beschreibung zu senden, um herauszukriegen ob er evtl. den Ort missverstanden haben könnte, wurden von Hermes ignoriert. Nach einiger Hin- und Her-Mailerei habe man sich angeblich selbst drum gekümmert und die Zweigstelle befragt. Mit dem Ergebnis, dass ich durch diese Art der Zustellung jegliches Recht auf Schadensersatz verloren hätte. Es gelte die Aussage des Fahrers und was das System anzeigt. Und auf Nachfrage kann er ja auch noch drauf bestehen es dort wo man gesagt hat abgelegt zu haben, er hat ja die Beschreibung...Super! (Also sollte man sich jetzt eine Kamera einbauen und aufzeichnen was die so treiben vor der Tür, damit man das nächste Mal Klarheit hat?)

Nach einigen Nachforschungen über das Unternehmen und dem anscheinend öfter vorkommenden, unzuverlässigen Verhalten mancher unter Zeitdruck stehenden Fahrer von Kurierdiensten, habe ich jetzt meiner Meinung nach durchaus berechtigte Zweifel an dieser Aussage und bereits Anzeige erstattet. Weil, jetzt mal ehrlich und mit praktischem Menschenverstand: Da könnte ja faktisch jeder Fahrer, der anhand der Versendeadresse sehen kann, ob eine Ware vielleicht auch ihm gefällt, einfach markieren, die Ware sei abgeliefert und dann wars das, spätestens nach dem dritten Mal. Er kassiert seine Zustellprämie und macht mit der Ware was er will und ist alle Sorgen los?

Die Polizei sagte, dass ein Schadensersatz jedoch nur über den Anwalt geregelt werden könne. Hier nun einige Fragen, die mir helfen werden das weitere Vorgehen zu planen, wenn es eins gibt:

Wie sicher kann man da überhaupt was erreichen?
Kriege ich den vollen Preis, der noch unter der üblichen Paketversicherung von Hermes liegt?
Was kostet mich das, wenn nichts zu erreichen ist? Wie lange zieht sich sowas hin?

Ich bedanke mich im Voraus

PK

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

zunächst einmal weise ich darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

1. Wie sicher kann man da überhaupt was erreichen?

Sehr unsicher. Ich gehe davon aus, dass Sie das Transportunternehmen verklagen müssten, um Schadenersatz zu erlangen.

In einem Gerichtsverfahren müssten Sie allerdings beweisen, dass die Ware nicht am vereinbarten Ort abgelegt wurde.

Dies dürfte wegen der Aussage des Fahrers und der bei Hermes gespeicherten Daten sehr schwierig bis unmöglich sein.

Insofern sehe ich Ihre Chancen gerichtlich etwas zu erreichen als sehr gering an.

2. Kriege ich den vollen Preis, der noch unter der üblichen Paketversicherung von Hermes liegt?

Wenn Sie beweisen können, dass das Paket nicht am vereinbarten Ort abgelegt wurde, dann erhalten Sie den vollen Warenwert als Schadenersatz.

3. Was kostet mich das, wenn nichts zu erreichen ist? Wie lange zieht sich so was hin?

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Gegenstandes. Bei einem Wert von bis zu 300,00 € würden sich die gesamten Kosten (inklusive Gerichtsverfahren) auf 280,00 € belaufen, bei bis zu 600,00 € auf 469,09 € und bei bis zu 900,00 € auf 639,74 €.

Die Dauer richtet sich im Wesentlichen nach der Geschwindigkeit des zuständigen Gerichts.

So ein Verfahren kann zwischen 2 Monaten und 1,5 – 2 Jahren dauern.

Ich bedauere, dass ich Ihnen keine für Sie positivere Antwort geben konnte, hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe

Rückfrage vom Fragesteller 29. Juni 2012 | 14:28

Zunächst herzlichen Dank, Herr Bade, für die sehr ausführliche, wenn auch nicht sehr hoffungserzeugende Antwort. Denke das hilft vielen anderen aber auch weiter, wie ich an den Klicks sehen kann und verhindert unter Zeitdruck und Hotline-Empfehlung mir Gleiche Dummheiten nachzumachen.

Eine Frage hab ich noch:
Wie sieht es mit einer von mir abgeleisteten Eidesstattlichen Erklärung aus, dass ich das Paket niemals am Ablageort oder bei dem besagten Nachbarn gefunden habe? Nützt sowas, oder ist das eher nur ein verfahrensverlängernder Zug, der später auch nur im Sande verläuft.

Wie gesagt, ich habe bereits die Landespolizei eingeschaltet und die sind jetzt am ermitteln, da mir die Hermes-Hotline überhaupt keine Möglichkeit zur persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Fahrer eingeräumt hatte. Das finde ich äußerst schräg und wäre doch das Mindeste um unabhängig erstmal selbst zur Aufklärung zu schreiten. Ein Gespräch am Telefon hätte ja genügt, zumal ich nur herausfinden wollte, ob der Platz auch der war, den ich beschrieben hatte. Ich halte nach wie vor eher alles für ein dummes Mißverständnis und dass die Ware irgendwo liegt. Ein Ort, den nur der Fahrer benennen kann.
Aber das absolunte Null-Entgegenkommen des Unternehmens ärgert mich schon sehr. Aber vielleicht bewegt sich ja durch die Exekutive jetzt was und ich erfahre was Genaueres.

Vielen Dank jedenfalls für Ihre Bemühungen

Mit freundlichen Grüßen

PK

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Juni 2012 | 15:14

Sehr geehrter Ratsuchender,

eine eidesstattliche Versicherung, dass Sie das Paket weder am Ablageort noch beim Nachbarn gefunden haben wird Ihnen bedauerlicherweise auch nichts nützen.

Dies liegt einfach daran, dass dies nicht automtisch bedeutet, dass der Fahrer das Paket nicht dort aabgelegt hat.

Es wäre ja zumindest theoretisch denkbar, dass der Fahrer das Paket abgelegt hat und sich ein Dritte das Paket angeeignet hat.

Sie können ja selbst gar nicht beweisen, dass der Fahrer das Paket unterschlagen hat, weil Sie eben gerade nicht dabei waren.

Insofern würde Sie eine derartige eidesstattliche Versicherung leider nicht weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Bade
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 29. Juni 2012 | 14:29

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

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Das Ergebnis ist zwar für mich niederschmetternd, weil ich nichts
beeinflussen kann. Aber dafür spare ich einen Haufen sinnloser Aktivität, die höchstwahrscheinlich zu nichts führen wird, außer zu weiteren Kosten und Zeitaufwand.
Besten Dank

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