Gerichtsstand bei Privatverkauf über Kunstauktionsplattform in die USA
vom 15.10.2012
100 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Der Verkäufer hat dann angeboten, dass er gegen Erstattung der Hälfte des Gesamtkaufpreises für beide Gegenstände (entspricht KP für einen Gegenstand) den defekten Gegenstand zurückgibt. ... Den Schaden hatte der Verkäufer noch in der Frist gemeldet, aber er hat die Rückabwicklung der Transaktion nicht rechtzeitig explitzit eingefordert. ... Vor 5 Monaten wäre dies auch kein Problem gewesn, aber (unausgesprochen) war es nicht meine Intention diese Zusage auf eine unendlich lange Zeitspanne auszudehnen.