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5.851 Ergebnisse für kündigung fristlos

Kündigung durch den Vermieter
vom 17.6.2005 15 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, kann der Vermieter ein Mietverhältnis ohne wichtigen Grund kündigen? Welche Möglichkeiten hat der Mieter, wenn er trotz intensiver Bemühungen, bis zum Ende des Mietverhältnisses keine andere Wohnung gefunden hat? Vielen Dank für Ihre Antworten.
Kündigungsfrist / Freistellung während Probezeit
vom 10.3.2017 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Arbeitsvertrag: "Während des Probearbeitsverhältnisses ist das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen kündbar, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung". Mein Chef sprach mir die Kündigung am 07.03.2017 mündlich aus, am 08.03.2017 per Mail und heute, 10.03.2017 habe ich die Kündigung dann als Brief erhalten. ... Im Text der Kündigung steht wortwörtlich: "Hinzu kommt die Tatsache, dass Ihre Anreise von Ihrem Wohnort zu unserer Agentur täglich mit einem enormen Zeitaufwand verbunden ist, welchen Sie laut eigener Aussage so nicht bewältigen können".
Räumungsfrist / Verrechnung Mietkaution
vom 17.11.2010 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Fristlose Kündigung geplant. 1. Frage: Welche Frist für die Räumung muss ich in der der Kündigung mindestens angeben (vermutlich eine angemessene, aber was heisst das dann?) ... Frage: Löse ich durch die Kündigung ggf. automatisch die Verrechnung der Mietkaution aus und wenn ja, womit ?
Ausserordentliche Kündigung bei 1&1
vom 8.6.2012 50 € Historischer Preis
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Hallo, auch ich habe ein Problem mit der Kündigung meines 1&1-Vertrages. ... Diese Kündigung wurde akzeptiert zum 2.4.2014!!!! ... Heute stelle ich fest, dass 1&1 nichtdestotrotz alles sauber abbucht, meine monatlichen Beträge wie auch die Kosten der nichtverlangten Fritzbox, deren Annahme ich verweigert habe unter Bezug auf meine fristlose Kündigung.
Mietsache Zimmer
vom 13.4.2015 70 € Historischer Preis
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Schriftl. wie folgt: ... .., den 01.04.2015 Betreff: Befristeter Mietverhältnis über das Zimmer der Wohnung in der ../ Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Verzugs mit der Zahlung der Kaution Sehr geehrter.. im Rahmen des o.g. ... Aus diesem Grund kündige ich Ihnen hiermit außerordentlich und fristlos das o.g. ... <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§543 Abs. 2 Nr. 2 BGB</a> ein weiterer wichtiger Grund für die außerordentliche fristlose Kündigung, der hier vorliegt.
Kurzfristige Arbeitsvertragskündigungsmöglichkeit seitens AN für Spezialfall gesucht
vom 14.7.2011 30 € Historischer Preis
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Da ich jedoch erst kurz vorher erfahre ob es tatsächlich klappt, werde ich kaum eine fristgerechte Kündigung an meinen AG richten können. ... Oder zum Monatsende, bzw. fristlos aus wichtigem Grund. ... Vielleicht gibt es ja in der schieren Tatsache das ich dabei Auswandern müsste eine schlüssige, nicht allzu Negativ-Konsequenz-behaftete, Begründung für eine AN-seitige Fristlose?
gefälschts arbeitszeugnis/afindung
vom 1.12.2006 70 € Historischer Preis
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guten tag. ich habe mit wirkung zum 30.11.06 eine betriebliche kündigung erhalten, gegen diese bin ich vor gegangen und mir wurde im vergleich eine abfindung in höhe von 3100 euro brutto zugesprochen. um meine bewerbungen schneller in gange zu bringen, habe ich nach der rechtssache die unterschrift auf meinem arbeitszeugnis gefälscht. das arbeitszeugnis selbst ist nicht gefälscht. nur die unterschrift um mich schneller bewerbun zu können, da mein arbeitgeber sich mit der zeugnisunterzeichnung zeit ließ. nun hat mein alter arbeitgeber dies herausbekommen (ich habe weder ein vorstellungsgespräch noch eine einstllung dadurch erzeugt). er hat mir am 30.11.06 eine fristlose kündigung zukommen lassen und wird auch die abfindung nicht zahlen. ist das zulässig?
Kündigung mündlicher Mietvertrag
vom 13.11.2006 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Meine Vermieter wollen nun am freitag das schloss auswechseln und meine sachen draußen ins freie stellen, wenn ich die 200€ miete nicht bis zum 15.11.2006 zahlen kann. es ist zugegebenermaßen eine monatsmiete offen, da mein ehemaliger arbeitgeber mir den austehenden lohn seit 6 wochen nicht zahlt von der neuen Firma erhalte ich meinen ersten Lohn am 01.12.2006. darf das schloss einfach ausgewechselt werden oder bestehen auch hier kündigungsfristen und muss eine schriftliche kündigung erfolgen?