Kosten für Mahnung und Arbeitsaufwand dem Schuldner auferlegen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Hallo, eine Person betreibt eine Internetseite, die mich für das Empfangen von Werbemails bezahlt. Auf dieser Seite habe ich in 2 Jahren einen "Gewinn" von 4,50 EUR erwirtschaftet. Eigentlich kamen auch regelmäßig Mails, aber nach einem Verkauf der Seite im Februar an einen neuen Betreiber kamen keine bezahlten E-Mails mehr.