Maklerauftrag, dennoch Privatverkauf zulässig...?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Im Erfolgsfall (notarieller Kaufvertrag) erhält der Makler, wie er weiter schreibt, eine vereinbarte und in der Höhe gemeinsam festgelegte Verkäuferprovision, fällig bei Eingang des Kauf-preises. ... Nun meine Fragen: 1.Ist der Auftrag in der Form gültig, zumal der Makler nicht gegengezeichnet hat und nur von mir Unterschrift verlangte, obwohl meine Frau, wie er weiß, zur Hälfte Miteigentümerin ist. 2.Vor der Maklerbeauftragung hatten wir eine private Anzeigenkampagne und Internetauftritt geschaltet und wenige Tage zuvor beendet.