Nach trauriger Zwangsversteigerung zur Auflösung einer Gemeinschaft (auf das Erbe des Vaters) wurde der Versteigerungserlös nun auf einem Gerichtskonto geparkt. ... Man konnte sich bisher nicht einigen, da der derzeitige Wert eines Vorauseempfanges im Jahr 1976 (Damals DM 10.000) noch strittig ist, da ein Darlehen, das einer der Erben zu Lebzeiten des Erblassers an diesen gegeben hat, von der gegnerischen Seite nicht anerkannt wird (leider ohne Vertrag) und weil der Pflichtteilsanspruch der gegnerischen Partei zu hoch war (Der PFlichtteil wurde vor der Zwangsversteigerung auf ein Treuhandkonto ausbezahlt mit dem Zweck, die Zwangsversteigerung zu verhindern - was leider misslang.