Rahmenbedingungen: - IT Branche - angestellt seit 01.02.2011, 40h Woche - unbefristeter Arbeitsvertrag - 14.10-13.11.2013 ein Monat Elternzeit - seit dem 14.11.2013 in Elternteilzeit mit 30h Woche - ab dem 14.07 noch einmal vier Monate Elternzeit - Das Arbeitsverhältnis wurde von dem Angestellten schriftlich zum 31.12.2014 gekündigt. ... Auszug aus dem Arbeitsvertrag: § 11 Kündigung (1)Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die gesetzlichen Vorschriften. (2)Die bei längerer Betriebszugehörigkeit des Angestellten vom Arbeitgeber einzuhaltenden gesetzlichen Kündigungsfristen sind auch für den Angestellten verbindlich, wenn dieser selbst kündigt. (3)Die Kündigung bedarf der Schriftform. (4)Sollte eine vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung unwirksam sein oder werden, so gilt sie in jedem Fall als fristgemäße Kündigung zum nächstmöglichen Kündigungstermin. (5)Es steht dem Arbeitgeber jederzeit frei, den Angestellten nach einer ausgesprochenen Kündigung von der Arbeitsleistung freizustellen unter Fortzahlung der Bezüge und unter Anrechnung des bestehenden und entstehenden Urlaubs.