Schönheits- und Kleinreparaturen
vom 3.11.2006
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai / Augsburg
Vom Vermieter (Privat, vermutlich nur eine Wohnung) wurde uns ein Formularmietvertrag (Sigl MV 469/MV 569) vorgelegt, der handschriftliche Hinzufügungen vom Vermieter enthält über deren Wirkung wir uns nicht im Klaren sind. ... Die genannten Fristen beginnen mit dem Beginn des Mietverhältnisses bzw. ab dem Zeitpunkte der letzten vom Mieter durchgeführten Schönheitsrep. .Die Fristen sind nicht zwingend, sie gelten nicht, wenn und soweit aufgrund des Zustandes der jeweiligen Räume die Durchführung von Schönheitsrep. nicht erforderlich ist. (3) Endet das Mietverhältnis vor Fälligkeit der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsrep., so ist der Mieter verpflichtet, anteilig die Kosten zu tragen, die eine im Falle des vollen Fristablaufes bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende fachgerechte Schönheitsrep. verursacht hätte. ... Falls die Hinzufügung unwirksam ist, ist dann der gesamte §9 unwirksam so dass der Vermieter die gesamten Kleinrep. auf seine Kosten durchführen muß ?