Mieterin verstorben, Erben zahlen Miete nicht
Wenige Tage später erhielten wir dann wiederum von dem Enkel per Einschreiben die schriftliche Kündigung, in der er schrieb, dass er sich informiert hätte und die Kündigungsfrist ja erst zum 31.03.08 enden würde und er die Wohnung zu diesem Zeitpunkt kündigen wolle. ... •Ist es auch korrekt, dass die schriftliche Kündigung des Enkels nicht rechtskräftig ist? ... •Angenommen, wir würden in den nächsten Wochen einen Mietinteressenten finden, könnten wir die Wohnung überhaupt ohne Vorhandensein einer rechtskräftigen Kündigung (wenn dem so ist) weiter vermieten?