Rückzahlungsklausel im Ausbildungsvertrag (duales Studium) – rechtliche Wirksamkeit
vom 13.2.2025
für 101 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Kündigung 6.1. ... Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrundeliegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. 6.5. ... Dies gilt nicht bei Kündigungen gemäß Ziffer 6.2.b). 6.6.