es wurde in meiner entsendevereinbarung für den einsatz auf einer baustelle im ausland ( Ungarn ), die monatliche heimreise vereinbart. die reisezeit von ca. 8h ( inkl. aller zur reisezeit gehörenden wege und wartezeiten, bei benutzung einer flugverbindung ) gilt als arbeitszeit. kann der arbeitgeber verlangen, dass die heimreise am samstag und die rückreise zur baustelle am sonntag durchgeführt wird? die von mir vorgesehen heimreise ist für den freitag und die rückreise zur baustelle am montag vorgesehen. Kann er ferner verlangen, das die rückreise am morgen stattfindet, wenn auch die möglichkeit eines nachmittagfluges besteht?