sehr geehrte damen und herren unsere frage bezieht sich auf das vertragsrecht mit fachrichtung immobilienrecht. vorhaben: kauf einer bestehenden, gebrauchten doppelhaushälfte von privat an privat. nach zwei besichtigungsterminen der dhh und einigen preisverhandlungen hatten wir uns entschlossen der verkäuferin zuzusagen um dies vor anderen angeblichen mit-interessenten zu sichern. die verkäuferin wollte sicherheit das wir die immobilie auch wirlich kaufen und so kam es das wir selber einen schriftlichen kaufvertrag / vorvertrag ( NICHT notariell beglaubigt !!!) verfassten der uns den kauf der dhh mit einbauküche sichern sollte. der kaufvertrag beinhaltet datum, verkäufer, käufer, geschrieben ist das oben genannte dhh samt einbauküche zum betrag xxx an uns verkauft wird, wir haben bei unterzeichnung eine anzahlung von 5000 euro an die verkäuferin geleistet die uns auch schriftlich im vorvertrag bestätigt wurde, unterschrift verkäufer und käufer. unser nächster schritt war bei unserem notar einen notariellen vorvertrag aufsetzen zu lassen. den haben wir auch erhalten, die verkäuferin hat ihn nie gesehen. nach eineigen schlaflosen nächten haben wir uns gegen den kauf der immobilie (aus persönlichen gründen) entschieden. dies haben wir der verkäuferin dann telefonisch mitgeteilt, die war, verstädlicherweise, sauer sagte uns aber die rückzahlung der 5000 euro anzahlung zu, sie könne uns das geld aber erst nach verkauf der dhh zurückzahlen. wir willigten ein und meldeten uns einige wochen später wieder bei ihr. die dhh ist inzwischen verkauft jedoch ist nun die verkäuferin, trotz tel. zusage, NICHT mehr bereit die von uns geleistete anzahlung zurückzuzahalen. sie behauptet sie hätte die dhh aufgrund unseres rücktritts und des bevorstehenden winters 10000 euro unter dem mit uns vereinbarten kaufpreises verkaufen müssen. die verkäuferin behauptet ihr wäre durch unsere absage ein finanzieller schaden entstanden und sie hätte ein recht die anzahlung zu behalten (aufgrund des Privat kaufvertrages (vorvertrages) der NICHT notariell beglaubigt wurde sondern lediglich die unterschriften der käufer und der verkäuferin beinhaltet). die verkäuferin ist der meinung das wir froh sein müssten wenn wir ihr nicht den gesamten schaden (minder verkauf) ersetzen müssen. die alles entscheidende frage lautet nun wer ist denn nun im recht ???? ... desweiteren sind uns für den notariellen vorvertrag, den wir angefordert haben, ebenfalls erhebliche kosten entstanden und zwar die hälfte des ausgemachten ursprünglichen kaufpreises...diese müssen wir, vermutlich, auf jeden fall bezahlen ?