Vorladung durch eine Polizei / Verjährung
vom 22.3.2011
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde am 18.12.2010 geblitz(nach abzug 24 innerorts zu viel) und habe erstmalig eine Vorladung von der Polizei mit Briefkopf-Datum 15.03.2011 bekommen. Die Frage ist jetzt, ob die Verjährung durch eine Vorladung der Polizei unterbrochen wird oder schon durch die Ermittlung meiner Person. Soll bedeuten, die Polizei bekam meinen Namen am 10.03.2011 und sagt das somit die verjährung unterbrochen ist.