Vorschusserstattung an Vermieter, nachdem Mieter die Anwaltskosten gezahlt hat
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Für die Kündigung eines Mietverhältnisses habe ich als Vermieter dem Anwalt die Anwaltskosten zunächst als Vorschuss gezahlt. ... Nachdem der Mieter mir die folgenden Mieten pünktlich und nun auch die Anwaltskosten an den Anwalt gezahlt hat, habe ich die fristgerechte Kündigung zurückgenommen. ... Mit dem Anwalt habe ich Kommunikation via Email vereinbart. - vor sechs Wochen teilte ich dem Anwalt via Email mit, dass ich auf die Kündigung verzichte, wenn der Mieter die Anwaltskosten erstatten würde, aber die fristgerechte Kündigung vorantreiben wollte, wenn das nicht geschieht - vor fünf Wochen bezahlte der Mieter dem Anwalt die Anwaltskosten.