Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt: Gemäß § 9 RVG
darf der Anwalt einen Vorschuss fordern. Eine Rückzahlungsfrist für den Vorschuss sieht das Gesetz nicht vor. Die Rückzahlung ist viel mehr von der Beendigung des Mandats abhängig. Anerkannt ist, dass der Anwalt den Vorschuss unmittelbar nach Ausstellung der Schlussrechnung zurück erstatten muss. Eine zusätzliche Mahnung ist dafür nicht erforderlich. Auf eine solche Schlussrechnung und die Rückzahlung haben Sie einen Anspruch nach § 18 BRAGO bzw. § 23 BORA.
In Ihrem Fall kommt aber eine Besonderheit hinzu und diese ist zu Ihrem Vorteil. Da der Mieter die Anwaltskosten überwiesen hat und Sie diese bereits als Vorschuss geleistet hatten, handelt es sich aus Sicht des Anwaltes um Fremdgeld. Solches Fremdgeld muss der Anwalt unverzüglich (das heißt ohne schuldhaftes Zögern) weiterleiten, ohne dass es einer Aufforderung von Ihnen bedarf. Diese Pflicht ist im Gesetz ausdrücklich normiert, nämlich in § 43a Abs. 5 BRAO
.
Erledigt der Anwalt dies nicht, bewegt er sich unter Umständen bereits im strafrechtlichen Rahmen der Unterschlagung nach § 246 StGB
. Zivilrechtlich gerät er außerdem in Verzug, sodass Sie ab dem darauf folgenden Tag der Überweisung des Mieters auf das Konto des Anwaltes Verzugszinsen fordern können. Mit Computerproblemen kann sich der Anwalt nicht herausreden. Diese stammen aus seiner Sphäre und dafür muss er auch selbst die Verantwortung tragen.
Sie können dem Anwalt letztmalig noch eine kurze Frist (z.B. 5 Tage) zur Rückzahlung unter Verdeutlichung der o.g. Rechtslage setzen. Rechtlich gesehen müssten Sie dies aber nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 08.01.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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