Anfang Januar hat sie diesen gekündigt, da sie eine neue Wohnung beziehen will. Bereits in der Kündigung hat sie eine Mietzahlung für März ausgeschlossen, da sie die neue Wohnung bereits zum 1. ... Sie bezieht sich dabei auf einen Paragraphen in dem Untermietvertrag (ein Standardvertrag, dieser hier: https://www.hausgold.de/wp-content/uploads/2017/11/2017-01-05_HAUSGOLD_Untermietvertrag-1.pdf): §7 ERSATZUNTERMIETER Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen.