Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst habe ich mir erlaubt, die Wörter der Klausel fett hervorzuheben, auf die es ankommt.
§7 ERSATZUNTERMIETER
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen.
Die gesetzliche Frist ist nur dann am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats, wenn Sie die untervermieteten Räume überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hatten. (§ 549 Absatz 2 Nr.2 BGB in Verbindung mit § 573c Absatz 3 BGB.
Wenn Sie sich im Untermietvertrag nicht verpflichtet haben, die untervermieteten Räume mit Möbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen auszustatten, dann steht die gesetzliche Kündigungsfrist in § 573 c Absatz 1 Satz 1 BGB.
Danach kann die Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des Übernächsten Monats erfolgen.
Wenn die Kündigung Anfang Januar bei Ihnen eingegangen ist, ist der Ablauf des übernächsten Monats der 31. März.
Die gesetzliche Kündigungsfrist muss die Untermieterin auch dann einhalten, wenn sie 3 Ersatzuntermieter vorschlägt.
Das bedeutet, wenn in dem Untermietvertrag nicht steht, dass Sie als Hauptmieter die untervermieteten Räume mit Möbeln ausstatten und diese mit vermieten müssen, dann muss die Untermieterin die Miete für März bezahlen.
Wenn die Untermieterin für März zahlen muss und nicht zahlt, sind Sie berechtigt, die Kaution in Höhe der Märzmiete einzubehalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen