Konkurrenzverbot Gbr Vertrag
vom 31.3.2020
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Nun steht steht folgender Paragraph im GbR Vertrag: § 10 Wettbewerbsverbot Keinem der Gesellschafter ist es gestattet, der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar, für eigene oder fremde Rechnung Konkurrenz zu machen oder sich direkt oder indirekt an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen. Es sind keine Vertragsstrafen vereinbart.