Als ich Ihn etwas zurück stellen musste,da ich Kunden habe die Bezahlen,wurde er ausfällig.Ich ermahnte Ihn zum einem frühen Zeitpunkt schon,dass er sich um einen anderen Hoster bemühen möge sowie sich um seine Domains kümmern sollte bezüglich eines Umzuges ,da ich das Kostenlose zur Verfügung stellen nicht weiter aufrecht erhalten konnte.Schließlich einigte man sich doch wieder und er blieb Kostenlos auf meinem Server.Ich habe Ihn sogar rechte im Rahmen meines Unternehmen eingeräumt insofern er meinem ISP also eigentlichen Hoster gegenüber als Ansprechpartner genannt wurde.Er hatte alle möglichkeiten im Rahmen des Unternehmen Tätig zu sein. ... Nun möchte man folgendes: 1.Beide Parteien erklären die Angelegenheit für beendet 2.gegenseitig wird auf weitere Vorderungen verzichtet 3.Es soll nichts in die öffentlichkeit getragen werden sowie an 3te übermittelt womit sich der Anwalt einschließt und somit eine erneute Beauftragung laut seiner Aussage durch Herrn H. ausschließt. 4.Die Domain wird somit übertragen 5.Ich soll die Kostenübernahme erklären für die 320 Euro Nun meine Frage... irgendwie habe ich den Eindruck,da es sich um einen für mich Anzusehenden Freundschaftsdienst durch den Anwalt an Herrn H handelt nur um die Kostenübernahme geht.Denn dieses wird als Vorraussetzung für die Einigung von dem Anwalt gestellt und nicht durch seinem Mandanten.Er stellt sich klar zwischen diese Einigung. Wie sehr stehe ich in der gesammten Betrachtung des Vorfalles im Recht/Unrecht bezüglich der Sperrung In wie fern sind die Anwaltkosten gerechtfertigt ,wenn man einmal überdenkt,dass Herrn H. bereits bekannt war dass ich seinen Umzug wünsche er aber nicht gehandelt hat.