Es wird vereinbart, dass die Parteien das Mietverhältnis einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag beenden, sobald der Mieter den Vermieter über seinen Beendigungswillen informiert hat. Der Aufhebungsvertrag ist abzuschließen bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Information beim Vermieter folgt, und zwar zum Ablauf des übernächsten Monats. ... Da ich nicht vor Juli in das von mir vermietete Haus einziehen kann, stellt sich mir die Frage, ob der Mieter durch diesen Passus das Recht auf einen Aufhebungsvertrag zum 30.04.2007 hat?