Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Rein tatsächlich kann Ihr Vermieter die von Ihnen bereits unterschriebene Urkunde ändern, unterschreiben und für sich als Beweis dafür ausgeben, was denn Inhalt des Aufhebungsvertrags war und ist.
Neben dieser ganz banalen tatsächlichen Ebene hat Ihre Frage aber natürlich rechtliche Untertöne, die vom Zivilrecht bis ins Strafrecht reichen. Gehen wir mal davon aus, dass Ihr Vermieter den Vertrag abändert und unterschreibt.
Zum zivilrechtlichen Teil gehört, dass mit dem Vertrag Ihr Mietvertrag aufgehoben ist und alle in der Regelung aufgenommenen Absprachen gelten. Also auch die Streichung der Abfindung. Sie sind aus dem Vertrag raus, er muss nichts zahlen.
Es sei denn, Sie können nachweisen, dass er den Vertrag nachträglich verändert hat und nachträglich unterschrieben hat. Das kann man mit technischen Mitteln beweisen, z.B. über die verwendeten Stifte/Tinten, oder über einen Zeugenbeweis. Dazu müsste aber ein entsprechender Zeuge anwesend gewesen sein.
Strafrechtlich sieht es ähnlich aus. Wenn man Ihrem Vermieter beweisen kann, dass er den Vertrag verfälscht hat und so zu seinen eigenen Gunsten eine Vermögensverschiebung herbeigeführt hat ( hier die Befreiung von der Abfindung ) wäre das wohl ein zumindest versuchter Betrug mit Urkundenfälschung.
Und da setzt mein Rat für Sie an. Wenn Sie Sorge haben, dass Ihr Vermieter so handelt, dann suchen Sie ihn mit einem Zeugen zusammen auf. Sie fordern die Herausgabe der Vertragsurkunde. Denn die ist grundsätzlich Ihr Eigentum. Grund für die Herausgabeforderung ist, dass Sie sich ja nicht geeinigt haben über die Abfindung und dann bräuchte er sie ja nicht mehr. Er sollte möglichst vor dem Zeugen dazu verleitet werden, zu sagen, dass Sie sich nicht geeinigt haben. Sollte er die Herausgabe verweigern, teilen Sie ihm mit, dass Sie befürchten, er werde etwas an der Urkunde ändern. Streitet er so ein Verhalten ab, haben Sie einen Zeugen auch dafür. Zuletzt können Sie ihm höflich erläutern, dass die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung wegen Betrug führen wird, sollte eine veränderte Urkunde auftauchen.
Sollten Sie weitere Hilfe in dieser Sache benötigen, kann manchmal ein Schreiben vom Anwalt Wunder bewirken. Rufen Sie mich gerne an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen