Der Arbeitnehmer bestätigt, dass er über etwaige Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld, die ihm durch den Abschluss des vorliegenden Kündigungsfolgevertrages entstehen können, belehrt worden ist. ... Der Arbeitnehmer ist darüber belehrt worden, dass er zu Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld verpflichtet ist, sich unverzüglich nach Erhalt der Kündigung persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. ... Etwaige Ansprüche aus unerlaubter Handlung einer Partei dieses Vertrages gegen die andere Vertragspartei sind von dieser Regelung nicht erfasst. §7 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung davon nicht berührt.