Keine Interesse an das Scheidungsverfahren.
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Sie schließt außerdem den Versorgungsausgleich aus und ich habe das ebenfalls um meine Ruhe zu haben zugestimmt. ... Da die Antragstellerin und ich uns in allen Punkten einig sind, möchte ich die Vorladung des Familiengerichtes nicht folgen um zu signalisieren, dass ich keine Interesse an das Scheidungsverfahren habe.