Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern der Aufenthaltsort unbekannt ist, kann der Scheidungsantrag dann im Wege der sogenannten öffentlichen Zustellung beim Familiengericht ausgehängt werden. Nach Fristablauf gilt er dann als zugestellt - das einjährige Trennungsjahr ist ausreichend.
Neben der sicherlich in Betracht zuziehenden "Kurzzeitehe" kommt nach den von Ihnen geschilderten Umständen auch die Unterhaltsverwirkung in Betracht, so dass nach der bisherigen Darstellung Sie wohl keinen Unterhalt zahlen müssen.
Die Kosten hängen im Wesentlichen von dem Gegenstandswert ab, den das Familiengericht festsetzen wird, liegen aber voraussichtlich bei rund 1.500,00 EUR. Ob Prozesskostenhilfe bewilligt wird, vermag ich aber ohne nähere Angaben nicht zu beantworten.
Hier sollten Sie nun schnellstens einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, um das Verfahren einzuleiten. Dieses könnte auch über unser Büro erfolgen, wobei dann aber ggfs. die Kosten etwas höher werden, bedingt durch Reisekosten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle