Schadensersatzansprüche des Vermieters nach erfolgreicher Räumungsklage
vom 29.10.2014
50 €
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Wir und eine andere Familie haben mit Hilfe unseres Anwalts Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt und soziale Gründe vorgebracht und eine außergerichtliche Einigung mit Auszugstermin zum 31.12.14 vorgeschlagen. ... Unser Anwalt sagt, dass ein Schadensersatzanspruch erst ab Gültigkeit des Urteils berechtigt ist, d. h. ab einen Monat nach Urteilsverkündung (Berufungsfrist). ... Meine Frage lautet nun: 1) Ab wann ist er berechtigt, Schadensersatz wegen Nichtnutzung zu fordern?