Niederlassungserlaubnis: Einkommensnachweis von Deutschen und Sprachkenntnisse
vom 25.2.2019
53 €
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beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Die Ausländerbehörde fordert nun in Prüfung der Niederlassungserlaubnis die Vorlage von Einkommensnachweisen und einer Arbeitgeberbescheinigung von dem Ausländer selbst UND der DEUTSCHEN EHEFRAU an. ... Der fließend deutsch sprechende Ausländer besitzt ein abgeschlossenes Studium einer Universität, hat dort im Grundkurs bereits Deutsch belegt.