Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Sie sollten am besten, wenn dies Ihre Arbeitssituation zulässt, sich schon kurz vor dem 30.6. am Wohnort Ihres Verlobten wohnhaft melden und dort bei der Ausländerbehörde zwecks Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft vorsprechen. Die Ausländerbehörde wird Ihnen dann aller Voraussicht nach eine Fiktionsbescheinigung, mit der Ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung über Ihren Antrag als erlaubt gilt, ausstellen und erst einmal Ihre Akte von der bisher für Sie zuständigen Ausländerbehörde anfordern. Bis die Akte eintrifft, vergehen meist etwa zehn Tage, und dann muss sich der Sachbearbeiter erst einmal wieder bei Ihnen melden. Bis dahin dürften Sie geheiratet haben und können dann unproblematisch die neue Aufenthaltserlaubnis bekommen. Ich gehe nicht davon aus, dass es bei einer solchen Vorgehensweise irgendwelche Schwierigkeiten geben könnte.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte.
Danke sehr für die Antwort.
Eine kurze Nachfrage: Was mache ich denn, wenn meine Arbeitssituation es nicht zulässt und ich mich nicht vor dem 30.06. ummelden kann? Kann ich denn auch ohne Änderung der Aufenthaltsgenehmigung heiraten und erst danach bei der Ausländerstelle vorsprechen? Bzw. mich nach dem 30.06. ummelden?
Vielen Dank im voraus
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich hatte wohl überlesen, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht am 30.06.2010 abläuft. Davon war ich ausgegangen.
Wenn das Ablaufdatum Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach dem Datum Ihrer Heirat liegt, ist Ihr Fall angesichts der wenigen Tage zwischen dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses und Ihrer Heirat ohnehin unproblematisch. Gehen Sie einfach am Tag nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses entweder zu der bisher für Sie zuständigen Ausländerbehörde, wenn Sie dann noch in Ihrem jetzigen Wohnort gemeldet sind, oder zu der Ausländerbehörde am Wohnort Ihres Verlobten, wenn Sie sich dann schon dorthin umgemeldet haben sollten, und teilen Sie mit, dass Ihr Arbeitsverhältnis beendet ist und Sie in zehn Tagen heiraten werden. Die Ausländerbehörde wird Ihnen dann das Formular zwecks Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft aushändigen und Ihnen sagen, dass Sie den ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen nach der Heirat abgeben sollen. Bis dahin wird die Ausländerbehörde Ihre bisherige Aufenthaltserlaubnis weiter gelten lassen, bei so wenigen Tagen ist das kein Problem.
Sollte ich Ihre Frage immer noch nicht richtig verstanden haben, kontaktieren Sie mich bitte nochmals per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)