Inkasso: 1,5 Einigungsgebühr außergerichtlich gem. § 4 Abs. 5 RDGEG
vom 28.2.2021
für 43 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Inkassounternehmen stellt nach der Beauftragung durch den Gläubiger die folgenden Positionen in Rechnung.