Tapeten entfernen bei Auszug.
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Mein Vermieter hat im Mietvertrag die starren Vermietungsfristen gestrichen, den übrigen Renovierungstext stehen gelassen. Handschriftlich hat er am Ende des Mietvertrage geschrieben, dass die Tapeten beim Auszug entfernt werden müssen. ... Er meint da BGH Urteil gilt nur, wenn im Mietvertrag die Tapetenklausel schon vorfomuliert drinsteht.