Mietvertrag 5 Jahre Laufzeit
vom 22.5.2005
20 €
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Mietvertrag Beginn am 01.01.2001 Laufzeit 5 Jahre Kinderzimmer mittlerweile zu klein neue Wohnung ;dort 2 Kinderzimmer Umzug Ende 06/05 mit Vermieter zuvor gesprochen müssen (geeigneten) Nachmieter selber suchen Nun gibt es aber eine Einschränkung des Kündigungsausschlusses auf 4 Jahre (Leitsatz des Urteil des BGH vom 6.4.05) Inwieweit können wir u.U. die 3 monatige Kündigungsfrist nutzen? Zum Mietvertrag: Vordruck Verlag RNK Nr 524 - als Befristungsgrund wurde die Eigennutzung für Familienangehörige (hier die Mutter, Alter unbekannt müßte aber über 75 Jahre alt sein) angegeben Wohnung im 3. OG, kein Fahrstuhl wir nehmen an, dass dieser Grund nur so drin steht, also wissentlich falsch ist 1. sonst würden wir keinen Nachmieter suchen sollen 2. die Wohnung wurde uns zwischenzeitlich (2003) zum Kauf angeboten Ist der Mietvertrag so überhaupt noch gültig??