Der Sachverhalt: Im März 2014 unterschrieb meine damalige Freundin, einen zum 15. des eben genannten Monats gültigen Mietvertrag, nach dem eine Untervermietung ausdrücklich nicht gestattet ist. ... Auf Grund dessen oder auch, weil es hier in der Wohnung ein kleines Schimmelproblem gab, bekam der Verwalter scheinbar davon Wind und schickte einen Brief, dass Untervermietung nicht gestattet sei und meine Ex-Freundin (die mittlerweile in einer WG lebt) die normalen Bedingungen wieder herstellen soll ODER die Wohnung kündigen soll, was für mich bedeuten würde, dass ich bis 31.01.2016 ausziehen müsste.