Einstellung einer Strafanzeige von Rewe wegen angeblichen Ladendiebstahl: §170 Abs.2
beantwortet von
Rechtsanwalt Marko Liebich / Meissen
Jetzt erhielt ich von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung " Einstellung gem. §170 Abs.2. " Diese übermittelte ich dem Rechtsanwalt von REWE der mir mittlerweile eine Zivilklage vor dem Amtsgericht angedroht hatte, wenn ich diese Kosten nicht begleiche und zusätzlich seine Gebühren in Höhe von 48 Euro. ... BGB -Eigentumsdelikt, trotz Einstellung der Staatsanwaltschaft auch bei Fahrlässigkeit die 100,- Euro als Vertragsstrafe - in Wirklichkeit eine Fangprämie - zu bezahlen habe, ansonsten geklagt wird.