Ersatz von Fenstern
vom 17.8.2009
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
OG, wurde beschlossen derzeit im Dachgeschoß keine neuen Fenster einzusetzen; die Fenster (Schlafzimmer und WC) im EG und I.OG zahlen die entsprechenden Wohnungseigentümern selbst, obwohl Gemeinschaftseigentum. Zum Ausgleich sollten dann zu einem späteren Zeitpunkt die Eigentümer der DG-Wohnung ebenfalls den Austausch der Fenster im Schlafzimmer und im WC selbst zahlen. ... Nun sind nach Auskunft des Wohnungseigentümers (DG) die Fenster im Schlafzimmer defekt und sollen auf Kosten der Eigentümergemeinschaft ersetzt werden.