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Trockenlegung der Decke nach Wasserschaden - wer muss zahlen?

2. Juli 2006 20:38 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc N. Wandt

Sehr geehrtes Anwalts-Team,
wir wohnen in einer Eigentumswohnung, die zu einem Mehrfamilienhaus gehört. Aus der Wohnung über uns trat vor ein paar Wochen Wasser in größeren Mengen aus. Betroffen vom dem Wasserschaden ist bei uns die Küche und das Bad. Bei der Wohnung über uns konnte mit bloßem Augenschein keine Ursache festgestellt werden. So weis ich bis heute nicht ob der Mieter den Schaden verursacht hat, oder ein Fehler in Rohrleitungssystem vorliegt. Wir wollten eine Fachfirma mit dem Trocknen der Decke beauftragen. Diese meinte aber, dass dieses bei dem Dämmaterial nicht möglich sei. (Die Wohnung ist ca. 100 Jahre alt.) Es müsste die ganze Decke runter. Der Mieter sagt er hat kein Schaden verursacht, und muss deshalb auch nicht zahlen. Der Eigentümer sagt, da ja kein Wasser mehr laufe müsse der Schaden wohl vom Mieter verursacht worden sein, er sei aber bereit ein Trockengerät zu stellen, und meine Decke zu streichen. Sollt sich aber in der Decke Schimmel bilden was dann. Jetzt weis ich nicht mehr so recht wie ich weiter vor gehen kann, oder ob ich evtl. auf meinem Schaden sitze bleibe,

Mit freundlichen Grüßen Eugen Mayer

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts wie folgt.

Zunächst ist zu sagen, dass Sie dem Grunde nach einen ANspruch darauf haben, dass der entstandene Schaden volständig und fachmännisch in der Art behoben wird, dass Folgeschäden auszuschließen sind.

Aufgrund der Tatsache, dass inzwischen offensichtlich kein Wasser mehr nachläuft dürfte in der Tat der Verdacht begründet sein, dass der Wasserschaden durch eine Nachlässigkeit des Nachbars verursacht wurde. In diesem Fall müsste dieser für den Schaden aufkommen (ggf. seine Privathaftpflicht).

Hier sind Sie allerdings darlegungs- und beweispflichtig. Dies wäre bspw. im Streitfall durch ein kurzfristig einzuleitendes gerichtliches Beweissicherungsverfahren möglich.

Sie sollten kurzfristig mit der bereits involvierten Fachfirma Kontakt aufnehmen und nachfragen, in wie weit Schimmelbildung nach erfolgter Trockung mittels Bautrockner zu besorgen ist. Wird die Gefahr dort gesehen, so sollte sodann ein örtlicher Kollege mit der Durchführung des Verfahrens betraut werden. Die Kosten müsste im Falle seines Verschuldens der Nachbar bzw. seine Haftpflichtversicherung zahlen.

Beachten Sie, dass zur Verhinderung der Schadensausweitung die Angelegenheit schnell in Angriff genommen werden muss.

Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehe im Rahmen der Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Marc N. Wandt
Rechtsanwalt

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