Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts wie folgt.
Zunächst ist zu sagen, dass Sie dem Grunde nach einen ANspruch darauf haben, dass der entstandene Schaden volständig und fachmännisch in der Art behoben wird, dass Folgeschäden auszuschließen sind.
Aufgrund der Tatsache, dass inzwischen offensichtlich kein Wasser mehr nachläuft dürfte in der Tat der Verdacht begründet sein, dass der Wasserschaden durch eine Nachlässigkeit des Nachbars verursacht wurde. In diesem Fall müsste dieser für den Schaden aufkommen (ggf. seine Privathaftpflicht).
Hier sind Sie allerdings darlegungs- und beweispflichtig. Dies wäre bspw. im Streitfall durch ein kurzfristig einzuleitendes gerichtliches Beweissicherungsverfahren möglich.
Sie sollten kurzfristig mit der bereits involvierten Fachfirma Kontakt aufnehmen und nachfragen, in wie weit Schimmelbildung nach erfolgter Trockung mittels Bautrockner zu besorgen ist. Wird die Gefahr dort gesehen, so sollte sodann ein örtlicher Kollege mit der Durchführung des Verfahrens betraut werden. Die Kosten müsste im Falle seines Verschuldens der Nachbar bzw. seine Haftpflichtversicherung zahlen.
Beachten Sie, dass zur Verhinderung der Schadensausweitung die Angelegenheit schnell in Angriff genommen werden muss.
Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehe im Rahmen der Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
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