Wird bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag nach § 32 Einkommenssteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt, treten die Personen, die diese Leistung erhalten, an die Stelle der Eltern. ... Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung eines Mandats und steht ihm aufgrund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist dem nach diesem Absatz ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v. ... Die Frist beginnt nach § 170 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abgabe entstanden ist. (5) Beitragspflichtige, die Empfänger von laufenden Leistungen zu Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGBII) – ALG II, dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe, oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind oder Beitragspflichtige, die Empfänger von Kinderzuschlägen gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sind oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten, werden im Rahmen der gesetzlichen Grundlage nach § 90 SGB VIII für die Dauer des nachgewiesenen Bezuges dieser Leistung ohne Prüfung der tatsächlichen Höhe des Jahreseinkommens von der Beitragspflicht befreit. § 6 Mitteilungspflicht Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Änderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen unverzüglich unter Vorlage der entsprechenden Belege schriftlich mitzuteilen.