Sehr geehrte Damen und Herren, gerne hätte ich eine rechtliche Meinung bezüglich folgender kniffliger Situation: a) Anfang des Jahres hat ein Handwerker bei mir Arbeiten durchgeführt (Schimmelbefall an Wänden entfernt, neue Küche aufgebaut (Materialen gekauft) b) Da der Handwerker bereits früher bei mir Arbeiten ausgeführt hatte, basierte diese Arbeit nur auf a) einen mündlich Auftrag, ohne schriftliche Zusage b) Fehlens eines Kostenvoranschlags c) Fehlen von Quittungen bei Barzahlung Es wurde auf Vertauensbasis abgeschlossen, der Handwerker hat auch einen Schlüssel für die Wohnung erhalten Die Kosten für Materialien hat der Handwerker vorerst ausgelegt. ... (Betrag ca. 900 Euro) a) der Handwerker hat sich geweigert, obwohl mehrmals mündlich aufgefordert, die Quittungen für die Materialien zu übergeben b) der Handwerker hat den Hausschlüssel, obwohl mehrmals um Rückgabe gebeten, für mehrere Wochen behalten c) der Handwerker hat zu der Zeit, als die Arbeiten durchgeführt wurden, "schwarz" gearbeitet, und gleichzeitig Geld vom Arbeitsamt bekommen (wie ich später erfahren habe) d) der Handwerker hat die Rechnungen jeweils im Briefkasten eingeworfen, aber nicht auf postalischem Wege geschickt. Nun meine Fragen: a) Hat der Handwerker das Recht, Rechnungen ohne Briefmarken einzuwerfen?