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Handwerker führt Auftrag nicht fertig aus

2. September 2021 17:28 |
Preis: 48,00 € |

Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir ein Angebot von einem GaLabetrieb für die Erneuerung einer Gartenmauer erstellen lassen und nach einer zweiten Besichtigung der auszuführenden Arbeiten diesem Handwerker den Auftrag erteilt. In diesem Gespräch war eine Dauer für die ausführung der Arbeiten von ca. 14 Tagen veranschlagt. Baubeginn war am 02.08.2021.

Gleich zu Beginn der Arbeiten, bestand der Chef auf eine Anzahlung von 1.500€ ( Gesamtsumme 3.750€) um Material zu kaufen. Da dies ein Kleinbetrieb ist, sprach für mich nichts dagegen diese Anzahlung zu leisten.
Störend fand ich dann schon zu Beginn das er nur für wenige Stunden (zwischen 1,5 - 3h) am arbeiten war. Desweiteren entstand eine riesges Chaos, so das der Zugang zur Einliegerwohnung in meinem Haus fast nicht mehr möglich war. Man musste den Chef auffordern dies zu ermöglichen.
Eine Woche nach Beginn war ich im Urlaub und die Baustelle ruhte fast die ganze Zeit. Die Steine wurden geliefert,, der Baufortschritt war dennoch sehr mager. Schätzungsweise ca. 40% der Arbeiten sind ausgeführt.
Seit 18.08.21 wurden keine weiteren Arbeiten ausgeführt. Auf Anrufe reagiert niemand, man wird mit Nachrichten via WhatsApp vertröstet.
Am 31.08.21 habe ich eine Frist von 7 Arbeitstagen nach Zugang meines Schreibens gesetzt. In der Fristsetzung habe ich erwähnt das ich für evtl. Mietminderung meines Mieters in meiner Einliegerwohnung, für evtl Instandsetzung der Straße durch die Stadt ( Randsteine der Straße sind herausgenommen ) und die Mehrkosten durch Fertigstellung des Gewerk durch eine andere Firma geltend machen werde.
Dieses Schreiben habe ich per Einschreiben mit Rückschein verschickt.
Nach Erhalt des Schreibens meldete sich der Chef direkt, natürlich via WhatsApp.
Das dies lächerlich wäre, er würde die Baustelle schon fertig machen. Von 14 Tagen ist und wurde nichts festgesetzt. Zudem meint er, er hätte schon für ca 3.000€ Leistung erbracht, die ich leider absolut nicht sehen kann. Weiter gearbeitet wurde bisher natürlich noch nicht.
Bilder vom Beginn und Baufortschritt, sowie die Nachrichten via WhatsApp sind vorhanden.

Nun meine Frage:

Welche Möglichkeiten hab ich wenn er die Frist verstreichen lässt?
Welche Kosten kann ich bei ihm geltend machen?
Welche Kosten (Lohn) kann der Handwerker noch fordern?


Ich hoffe ich konnte es verständlich erläutern und bedanke mich im voraus für Ihre Antwort.

Mfg

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Welche Möglichkeiten hab ich wenn er die Frist verstreichen lässt?

Wenn der Handwerker die Frist verstreichen lässt und ihm jedenfalls bei durchschnittlichem Arbeitstempo die Fertigstellung der Arbeiten möglich gewesen wäre, so können Sie gemäß § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen dem Handwerker in der Folge lediglich eine Vergütung zahlen, soweit er Leistungen erbracht hat. Allfällige Überzahlungen können Sie zurückfordern.

Welche Kosten kann ich bei ihm geltend machen?

Sie haben zudem einen Schadensersatzanspruch gemäß §§ 280, 281 BGB. Sie können sämtliche Schäden ersetzt verlangen, die Ihnen dadurch entstehen, dass der Handwerker die vertraglich vereinbarte Leistung nicht innerhalb der gesetzten Frist erbracht hat. Hierunter fallen insbesondere die Mehrkosten für die Beauftragung eines anderen vergleichbaren Handwerksbetriebs mit der Fertigstellung der Leistungen und allfällige Mietausfälle.

Welche Kosten (Lohn) kann der Handwerker noch fordern?

Der Handwerker kann im Falle des Rücktritts - wie bereits mitgeteilt - nur den Lohn fordern, der auf die bereits erbrachten Leistungen anfällt.

Sollten Sie keinen Rücktritt erklären, so kann der Handwerker nur angemessene Abschläge verlangen, soweit er die Leistung bereits erbracht hat. Im Übrigen können Sie den Lohn einbehalten, bis der Handwerker weiter leistet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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