Abtretung des pfändbaren Betrages aus Rente
Mein Vater hat vor vielen Jahren den pfändbaren Anteil seiner Rente an eine Bank abgetreten.Diese beansprucht nun den pfändbaren Anteil aus seiner Rente. Mein Vater ist zwischenzeitlich aber pflegebedürftig.Ich habe nun auch eine Bescheinigung über den sozialhilferechtlichen Bedarf vom zuständigen Sozialamt für meinen Vater erhalten.Dieser Betrag ist erheblich höher wie die Rente meines Vaters und somit wäre nichts mehr pfändbar bzw. abtretbar. Da die Rente ja nicht gepfändet wird sondern nur über eine Abtretung gekürzt wird, weiss ich nicht genau, wie ich nun vorgehen soll.