Einbauküche bei Anmietung
vom 5.12.2018
55 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Skeptisch geworden recherchierte ich und erfuhr, dass ich vor Ablauf von 3 Jahren, diesen Kauf unter bestimmten Umständen rückgängig machen kann. ... Der Vermieter fordert mich nun auf, die Küche zu entnehmen (obwohl er mir übrigens mehrfach die Übernahme seinerseits bei meinem Auszug in Aussicht stellte Meine Fragen: 1) Ist die Küche tatsächlich vollumfänglich in meinen Besitz übergegangen, obwohl mir bis heute durch die Vermieterin der eigentliche Verkäufer nicht genannt wurde und ich keine Chance hatte, den Verkäufer über Alter und weitere Hintergründe zu befragen (z.B. funktionierte der Geschirrspüler von Anfang an nicht) 2) Kann ich die Übernahme der Einbauküche durch Zahlung der 850,- Euro November 2015 vor Ablauf von 3 Kalenderjahren tatsächlich anfechten bzw. rückgängig machen (Wucher, Betrug ?!)