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Kinderwagenkauf über Ebay mit nachträglicher Mängelanzeige

18. Juli 2007 14:32 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Kohberger

Ich habe über Ebay einen Kinderwagen verkauft (Privatverkäufer, Auktion unter Ausschluss der Gewährleistung). Dieser wurde vom Käufer persönlich abgeholt. Meines Wissens nach war er einwandfrei (ich hatte ihn vor Auktionsbeginn komplett aufgebaut, kontrolliert und daraufhin erst wieder demontiert), wir konnten keine Mängel feststellen.
Ich bekam kurz danach auch eine positive Bewertung und hörte dann auch nicht weiter mehr. Vier Wochen später bekomme ich eine Email des Käufers (siehe weiter unten), in der er zwei Defekte anmahnt. Muss ich dafür jetzt haften? Ich weiß ja nicht, was mit dem Kinderwagen in den vier Wochen passiert ist. Meines Wissens war er einwandfrei und nur vom "im Keller stehen" geht er ja nicht mal eben kaputt. Und ich geb doch auch keine positive Bewertung ab, wenn ich nicht weiß, ob etwas wirklich okay ist. Zumal es sich ja um recht offentsichtliche Mängel handelt.
Leider habe ich ja keine Möglichkeit um nachzuweisen, das der Wagen beim Verkauf einwandfrei war. Es stünde also vermutlich Aussage gegen Aussage.
Wie verhalte ich mich nun am besten, bzw. was antworte ich dem Käufer nun am besten?

Email des Käufers:
Wir haben den Kinderwagen am 10.6. abgeholt und bis zur
Geburt unseres Sohnes am 6.7. in den Keller gestellt. Beim Versuch, den Kinderwagen daraufhin zusammenzubauen, haben sich leider schwerwiegende Mängel offenbart, die nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt waren.
So ist die Höhenverstellung des Bügels komplett demoliert.
Viel schwerwiegender ist allerdings, das die Kunststoff-Führungshülsen, mit denen die Verdeckhaltestange am Fahrbügel befestigt wird, defekt sind und die Haltestange nicht mehr sicher fixieren. Diese fällt herab,wodurch der Aufbau nicht befestigbar und der Wagen nicht verwendbar ist.
Aus meiner Sicht kann eine Klärung wahlweise entweder in der
Instandsetzung des Kinderwagens in einen gebrauchsfähigen Zustand durch Dich oder aber der Wandelung des Kaufvertrages liegen.
Solltest Du nicht weiter reagieren, werde ich weitere
Schritte einleiten. Einen gebrauchsuntauglichen Kinderwagen einfach so zu akzeptieren, scheidet für mich aus.

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für die Anfrage(), die ich wie folgt beantworte:

Als Privatverkäuferin können Sie die gesetzliche Gewährleistung wirksam ausschließen. Sie haften dann " nur " im Rahmen des § 444 BGB :

" § 444 Haftungsausschluss

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."

Käme es zu einem Rechtsstreit, so müsste voraussichtlich der Käufer das Vorliegen eines Mangels bei der Übergabe des Wagens beweisen.

Eine abschließende Beurteilung der Angelegenheit ist im Rahmen des Forums nicht möglich. Ich hoffe, Ihnen dennoch eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Bedarf benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
Rechtsanwalt
-------------------
Austraße 9 1/2
89407 Dillingen a.d. Donau
Tel.: 09071-2658
www.anwaltkohberger.de

Rückfrage vom Fragesteller 18. Juli 2007 | 14:48

Das heisst also, das der Käufer mir dann schon nachweisen müsste, das ich den Mangel arglistig verschwiegen habe?

Wie kann ein Käufer überhaupt nach über 4 Wochen nach dem Kauf noch nachweisen, das ein Mangel schon zu dem Zeitpunkt des Kaufes vorlag?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Juli 2007 | 16:01

Antwort auf Nachfrage:

Ergänzung vom Anwalt 18. Juli 2007 | 16:00

Vielen Dank für die Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:

Der Nachweis kann gewöhnlich mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens oder Zeugenaussagen etc.pp. angetreten werden. In der von Ihnen beschriebenen Konstellation wird er kaum gelingen, zumal ich davon ausgehe, daß Sie redlich handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
Rechtsanwalt

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