guten tag, ich habe am 17.03.2008 einen gebrauchten pkw mit einer laufleistung von 161500km, bj.1999 für 4290€ von einem ford autohaus über eine finanzierung gekauft. nun habe ich jedoch festgestellt, dass dieser pkw einen reparierten front-unfallschaden hat. im kaufvertrag steht jedoch bei der frage "dem verkäufer sind unfallschäden bekann - nein". auch habe ich beim verkaufsgespräch gesagt bekommen, dass des auto unfallfrei ist. desweiteren ist ein fahrzeug übergabeprotokoll vorhanden, dass folgende bemerkung beinhaltet: "das fahrzeug ist aufgrund seines alters und seiner laufleistung stark verschlissen. sämtliche bauteile weisen eine starke abnutzung auf, die bereits zu nicht erkennbaren mängeln und beschädigungen geführt haben. ein kurzfristiger defekt oder ausfall der bauteile ist wahrscheinlich. dem käufer ist dies bekannt" nun ist meine frage: kann ich auch nach ablauf der gebrauchtwagengarantie von einem jahr, diesen schaden geltend machen und das auto zurückgeben oder eine preismilderung anstreben?!