Wir haben im August 2005 ein gebrauchtes Auto ( 2200,--€) bei einem Händler gekauft und haben jetzt einen Platinen- und Kabelstrangschaden, durch Korisionsschaden, dadurch fällt das komplette Licht immer wieder aus, deshalb ist das Auto nicht mehr verkehrssicher.Das hat uns ein anderer Händler bestädigt und auch einen Kostenvoranschlag (schriftlich) gemacht. ... Nun weigert sich dieser Händler und meinte er müßte dies nicht, weil im Vertrag stehen würde Ausschluß jeder Gewährleistung sowohl von erkennbaren und auch verborgener Mängel,nun wissen wir nicht ob das rechtsgültig ist. Wir haben uns im Internet erkundigt und da haben wir gelesen, daß dies für das erste halbe Jahr nicht zutreffend ist und dahier eine Beweisumkehr statt finden müßte, laut Gesetzgeber.