Garantiezusagen des Verkäufers: Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug sein uneingeschränkte Eigentum und frei von Rechten Dritter ist sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt – auch früher - nicht gewerblich genutzt wurde, - unfallfrei war, - keinen sonstigen Schaden, -nur folgende Unfall- oder sonstige erhebliche Schäden (Zahl, Art, Umfang) erlitten hat:" (nicht gewerblich genutzt wurde, unfallfrei war, keinen sonstigen Schaden, nur folgende Unfall- oder sonstige erhebliche Schäden (Zahl, Art, Umfang) erlitten hat) WURDE NICHT (!!!!!)angekreuzt weil ich als Verkäufer (2. ... Der Kaufvertrag vom Vorbesitzer liegt nicht mehr vor und meines wissens war auch nichts von einem unfallschaden die rede,,,, Nach 2 Wochen nun meldet sich der Käufer dass sich bei einem Gutachen ein Unfallschaden rausgestellt hat und sagte dass ich dazu noch bei der Internetanzeige (Mobile.de) anscheinend ausversehen sportsitze mit angekreuzt habe, die der Wagen aber nicht besitzt und fordert eine Rückabwicklung des kaufvertrages bzw. einen schadensausgleich von 4500,- Wie stehen in diesem fall meine Chancen Einsatz editiert am 02.10.2013 20:47:01