Grund für meine Anfrage ist mein vor etwa drei Wochen getätigter Kauf eines gebrauchten VW-Busses (Baujahr 1993, 200 000 km) von einer Privatperson. In einem für diese Fälle üblichen Kaufvertrag (ADAC) wurde vom Verkäufer explizit bestätigt, dass ihm keine Beschädigungen an dem Fahrzeug bekannt seien. Aufgrund diverser Hinweise, muss allerdings davon ausgegangen werden, dass der Verkäufer durchaus Kenntnis eines Schadens hatte, nämlich Ölverlust, und dies als Verkäufer verschwiegen hat, bzw. im Kaufvertrag die falsche Angabe gemacht hat, dass ihm keine Beschädigungen bekannt sind.