Guten Tag, ich habe einige Fragen zum KfZ-Kaufrecht; zur Vereinfachung in Stichpunkten: -Erstbesitzer kauft Kfz von Niederlassung in Ort A, gibt es (wahrscheinlich) später an die Niederlassung zurück -ich kaufe das Fahrzeug von Person X (nicht im Kfz-Brief eingetragen), erhalte keine Kopie der Kaufrechnung (weiß daher nicht, ob dieser es direkt von einer Niederlassung in A bzw. zu welchem Preis erworben hat), ich werde im Kfz-Brief eingetragen -innerhalb der Gewährleistungsfrist und auch danach wird das Fahrzeug in meiner Niederlassung – Ort B – mehrfach!! ... Dauer der Abwicklung - Form der Abwicklung - welcher Kauf-Preis wird als Basis für Nutzungsentschädigung genommen (siehe auch nächste Frage) - abgefahrene Reifen - kleine typische Schäden z.B. ... Beispiel: Neu-Schätzpreis 20 TEUR, mein Kauf 10 TEUR, aber Zweitkäufer hat Kfz eventuell gebraucht für 14-16 TEUR von Niederlassung gekauft 4.