Autokauf Gewährleistung unter Kaufleuten
Hallo, ich habe am 2.3.2006 also vor 4 wochen einen ford mondeo (bj 96) zum preis von 3250 euro gekauft. verbindliche bestellung und rechnung laufen auf meine privatadresse. der verkäufer weiss allerdings, dass ich auch geschäftsfrau bin. nun haben wir einen kapitalen schaden am auto. eine defekte zylinderkopfdichtung, einen gerissenen kopf, eine schaltung die nicht richtig funktioniert(automatik) und einen querlenker der laufend geräusche macht. auf einem wochenendausflug privater natur ist uns das auto in 200 km entfernung liegen geblieben. dank adac haben wir das auto zu besagtem autohaus schleppen lassen und dieses weigert sich nun das fahrzeug auch nur anzusehen, geschweige denn das fahrzeug unter gewährleistung zu reparieren. (plz 33332) und das nicht mal vier wochen nach kauf des fahrzeugs. er redet sich raus mit der aussage: unter geschäftsleuten gibt es keine gewährleistung. das kann doch nicht sein!!!! ich weiss inzwischen, dass ich als privatperson eine gewährleistung habe und schäden die innerhalb von 6 monaten auftreten übernommen werden müssen, da davon auszugehen ist, dass das fahrzeug bereits bei übergabe defekt war. nun steht das fahrzeug bei besagtem händler rum. und nun?