Gebrauchtwagen nach 7 Wochen totaler Motorschaden
12.08.2020 16:03
| Preis:
25,00 € |
Beantwortet von
16:43
habe einen Gebrauchtwagen gekauft; 7 Wochen nach der Anmeldung und nur rund 1.000km gefahren ist das Auto auf der Autobahn mit - laut ADAC Abschleppdienst - Totalschaden am Motor liegengeblieben. Mündlich wurde Kolbenfresser als Ursache genannt.
Dieser Schaden kann nicht in 1.000 gefahrenen Km aufgetreten sein, sondern muss vor dem Kauf bestanden haben.
Der Kauf erfolgte auf dem Gelände und im Büro eines gewerblichen Gebrauchtwagenhändlers.
Der vollständige SMS Verlauf liegt vor.
Mündlich wurde immer wieder versichert, das Auto sei voll in Ordnung, der Motor sei bestens; als Beweis dafür wurde er mit neuem TüV übergeben.
Kaufvertrag wurde nicht gegeben; damit aber auch keine Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Verkäufer behauptet nun auf einmal er sei gar nicht von dieser Firma, sondern sei Privatverkäufer und als solcher gibt es keine Gewährleistung. Er hätte auch nur ein geringes Monatseinkommen und somit gäbe es eh kein Geld zurück.
Mit keinem Wort wurde in den Gesprächen vor Ort gesagt, dass das Auto nicht über den gewerblichen Händler verkauft wird. Ich war mir sicher das Auto von diesem gewerblichen Händler gekauft zu haben.
Recherchiert man im Internet, so heisst es, dass gewerbliche Verkäufer eine Gewährleistung bei Gebrauchtwagen nie ausschliessen können und auch private Verkäufer einer Gewährleistung unterliegen. Bei einem Totalschaden, z.B. am Motor, innerhalb so einer kurzen Zeit (bis zu 6 Monaten) wird automatisch davon ausgegangen, dass der Schaden bereits beim Verkauf bestanden hat.
Ich hätte gerne die Kaufsumme + Abschleppen/Abmelden/Verschrotten + Mietauto vom Verkäufer zurück.
Was ist ihr Rat, ihre Meinung dazu?